Meinungsverschiedenheit mit Personalabteilung -> PersRat
Ich arbeite in einer Bundesbehörde und in unserem Geschäftsbereich gibt es eine Vorschrift die im Wortlaut in etwa sagt „Fahrtzeiten mit einem Dienst-KfZ sind Arbeitszeit.“
Ich habe eine sehr dienstreiselastige Tätigkeit und würde die Mehrarbeit (regelmäßig 13 Stunden/Tag) gerne mitnehmen. Meine Personalabteilung möchte mir mit Verweis auf § 11 (3) AZV jedoch die Fahrten mit dem Dienst-KfZ nur als Reisezeit und dementsprechend nur zu 1/3 anrechnen. Ich bin der Meinung, dass § 11 (3) AZV nicht einschlägig ist, da es sich ja laut Vorschrift (lex specialis) um Arbeitszeit handelt.
Meinem Widerspruch hat die Personalabteilung nicht abgeholfen. Wäre das ein Fall für den PersRat oder sollte ich bereits einen Anwalt konsultieren?
Danke für eure Hinweise und Ratschläge :)